Neues BGH-Urteil zu Schönheitsreparaturen
(BGH, Urteil vom 18.03.2015 – Az: VIII ZR 185/14 u.a.)
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter grundsätzlich geändert. Nach dem Urteil vom 18.03.2015 müssen Mieter nur renoviert übergebene Wohnungen beim Auszug renovieren und nicht mehr für Schönheitsreparaturen zahlen, wenn sie vor deren Fälligkeit ausziehen.