Neu in Kraft getreten: Die Europäische Erbrechtsverordnung
Die europäische Erbrechtsverordnung gilt für grenzüberschreitende Erbfälle, die ab dem 17.08.2015 eintreten. Eine wesentliche Änderung zur bisherigen Rechtslage ist die zukünftige Anknüpfung an den Lebensmittelpunkt des Erblassers. Allerdings kann der Erblasser in seinem Testament die Wahl treffen, ob für seinen Nachlass das Erbrecht seines Herkunftslandes oder seines gewöhnlichen Aufenthalts gelten soll.