Testamentsvollstreckung
Was am Ende bleibt…
Wussten Sie, dass nicht einmal jeder fünfte Deutsche zur Regelung seines Nachlasses ein gültiges Testament hinterlegt? (Postbank Studie des Allensbach-Instituts 2013)
Für die betroffenen Erben treten allgemeine gesetzliche Regelungen in Kraft, die der eigenen, individuellen Vermögens- und Bedarfslage nicht immer gerecht werden können und häufig zu Problemen, Missverständnissen und Rechtsstreitigkeiten führen.
Treffen Sie rechtzeitig kluge Entscheidungen für die Zeit nach Ihrer Zeit! Wir sind für Sie da, und gemeinsam stellen wir die Weichen für die Zukunft ganz nach Ihren persönlichen Wünschen!
Nur durch die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrages ist eine vom Gesetz abweichende Regelung zur Einsetzung von Erben möglich. Auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann nur im Testament selbst festgelegt werden.
Ein Testamentsvollstrecker ist besonders bei komplizierten Familienverhältnissen, bei Konflikten unter den Erben oder bei einer Dauervollstreckung hilfreich, weil er als neutrale Person mit wirtschaftlicher Kompetenz besser das Vertrauen der Erben gewinnt und für den Ausgleich der Interessen sorgen kann als ein Angehöriger.
Die von MOMENTUM sehr persönlich geprägte Testamentsvollstreckung gibt Ihnen bereits zum Zeitpunkt der Testamentserstellung die Sicherheit, dass Ihre Wünsche der Zukunft gerecht werden:
- wir erfüllen Ihren Wunsch nach einer professionellen, reibungslosen Abwicklung des gesamten Nachlasses
- wir planen die zukunftsfeste Sicherstellung einer Unternehmensnachfolge
- wir entlasten die Hinterbliebenen
- wir übernehmen verwaltungstechnische Aufgaben und Pflichten bis hin zur Einreichung der Erbschaftssteuererklärung für die Erben
- wir setzen uns ein für die Minimierung des Konfliktpotenzials innerhalb der Familie
- wir entwickeln Lösungen bei Mangel an Erben, die den Willen des Erblassers fortführen können
- wir beraten Sie bei der Erfüllung karikativer Zwecke, etwa durch die Errichtung einer Stiftung
Wir stehen dafür ein, dass Ihre Vorstellungen und Anordnungen möglichst konfliktfrei umgesetzt werden und dem „Geist“ des testamentarischen Willens Folge geleistet wird.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch!